Unsere Einrichtung arbeitet im Rahmen der Einzelintegration. Dies bedeutet, dass wir mehrere Kinder mit Behinderungen, bzw. solche die von Behinderung bedroht sind aufnehmen. Wenn diese Kinder dem Personenkreis gem.§§ 53 SAB (Eingliederungshilfe für behinderte Kinder) zugeordnet werden können, ist es möglich bei dem Landesjugendamt / Westf.- Lippe Fördermittel zu beantragen, die unter anderem die Einstellung einer pädagogischen Fachkraft ermöglichen. Diese pädagogische Fachkraft und alle anderen Mitarbeiter der Kita arbeiten gruppenübergreifend und im täglichen Miteinander unterstützend zusammen.
Dies wird bei uns sichtbar durch:
- Klein und Großgruppenangebote
- Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Interaktion mit anderen Kindern
- Orientierung und Zurechtfinden in den Räumen der Kita
- Hilfestellung zur Selbständigkeit
- Hilfestellung beim Spielen und Lernen
- Zusammenarbeit mit Eltern, Erzieherinnen, Fachkräften und anderen Institutionen (z.B. Frühförderung, Therapeuten / innen, Ärzten/ innen, Ämtern, usw.)